Zur einmaligen Teilnahme berechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab 18 Jahren, ausser ÖKK Mitarbeitende sowie alle am Projekt Beteiligten.
Die Verlosung findet am 12. April 2010 statt. Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt und schriftlich benachrichtigt. Sämtliche Preise werden per Post zugestellt. Barauszahlung und Umtausch der Preise sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Teilnehmer geht keine vertraglichen oder sonstigen Verpflichtungen gegenüber ÖKK ein. Der Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme ein, dass seine personenbezogenen Daten von ÖKK gespeichert und für werberische Zwecke genutzt werden können. ÖKK behält sich vor, die Verlosung jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung von ÖKK ausgeschlossen.